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Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung bringen Mehrarbeit für Vertragsärzte

Mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform zum 1.4.2007 wird den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet Tarife mit Selbstbehalt oder Beitrags- rückgewähr bei Leistungsfreiheit anzubieten. Damit halten Merkmale der privaten Krankenversicherung Einzug in die gesetzliche Krankenversicherung. Mit dem neugefassten § 53 SGB V geht jedoch einher, dass auf den Vertragsarzt mehr Arbeit zukommt, von dem erwartet wird, dass er die Tarife der einzelnen Krankenkassen bis ins Detail kennt.

Problematisch ist derzeit die Bestimmung der Grenze, wann der Selbstbehalt erreicht ist. Anders als in der privaten Krankenversicherung sind dem gesetzlich Krankenversicherten die tatsächlich entstandenen Kosten für einen Besuch bei dem Arzt und der aus diesem Anlass erbrachten Leistungen nicht bekannt, sodass die Grenze nicht berechnet werden kann.

Die Krankenkassen haben diesbezüglich verschiedene Strategien entwickelt, diesem Problem zu begegnen.
Es ist zu erwarten, dass viele Patienten sich mit der Frage, ob sich ein Wahltarif nach § 53 SGB V für sie lohnt, an ihren Arzt wenden. Wegen der fehlenden Transparenz auf dem Markt ist hier jedoch Vorsicht geboten, so jedenfalls der Allgemeinmediziner Dr. Jürgen Bartels, der seinen Kollegen empfiehlt, mit einer Beratung zurückhaltend zu sein, solange die Spielregeln nicht bekannt sind.

Quelle: Ärztezeitung vom 09.03.2007

Andreas Stark
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Lehmkoppel 10
24107 Kiel
Tel.: 0431/3198322
Fax: 0431/3198362
 


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